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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026 · GetKiAgent, Ilias Tebque, Eichelstraße 87, 40599 Düsseldorf

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ilias Tebque, handelnd unter GetKiAgent (nachfolgend „Anbieter"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von KI-Support-Automations-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Projektauftrag schriftlich vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss ein individuelles Angebot, das den Leistungsumfang und die Vergütung beschreibt.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Es gelten folgende Preise (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer — der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen):

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab dem Tag der vereinbarten Inbetriebnahme (Live-Datum). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Für Kunden im Pilot-Programm (§ 8) gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Live-Datum, ansonsten gelten die gleichen Kündigungsregelungen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge, Daten und Informationen (API-Keys, Shop-Zugänge, Ticket-Beispiele) zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

§ 7 Leistungsgrenzen und SLA

Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Verfügbarkeitsgarantie (SLA) für den KI-Support-Agenten ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die durch Drittanbieter (Shopify, WooCommerce-Server, Claude API, n8n-Infrastruktur) verursacht werden.

Die tatsächliche Automatisierungsrate des Agenten hängt vom individuellen Ticket-Mix des Kunden ab. Genannte Richtwerte (typisch 50–70 %) sind Erfahrungswerte und keine Garantie, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.

§ 8 Pilot-Programm und Rückerstattungsklausel

Der Anbieter bietet einem begrenzten Kundenkreis ein Pilot-Programm zu reduzierten Konditionen an (€ 1.000 Setup statt € 2.000, Mindestlaufzeit 3 statt 6 Monate). Im Gegenzug erklärt sich der Kunde bereit, dem Anbieter das Recht auf eine anonymisierte Case-Study mit echten Kennzahlen einzuräumen.

Rückerstattungsklausel: Wird nach 30 Tagen nachgewiesenem Live-Betrieb eine Automatisierungsrate von weniger als 40 % erreicht, erstattet der Anbieter die Setup-Gebühr in voller Höhe. Messung: Anteil der Tickets (gemessen über ein 30-Tage-Rolling-Fenster ab dem vereinbarten Go-Live-Datum), die vom Agent vollständig ohne menschliche Eskalation beantwortet wurden, dokumentiert im monatlichen Reporting. Der Kunde trägt die Darlegungslast für abweichende Messungen.

Die Rückerstattungsklausel gilt ausschließlich für die Setup-Gebühr und setzt einen regulären, ununterbrochenen Live-Betrieb ohne wesentliche Änderungen am Shop-System oder den Ticket-Kategorien voraus.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Leistungserbringung personenbezogene Daten der Kunden des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist auf Anfrage erhältlich.

§ 10 Eigentumsrechte und Übergabe

Alle im Rahmen des Projekts entwickelten n8n-Workflows und Code-Artefakte laufen in der n8n-Instanz des Kunden oder werden nach Vertragsende vollständig übergeben. Mit vollständiger Zahlung der Setup-Gebühr erwirbt der Kunde das unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Workflows. Es besteht kein Lock-in gegenüber dem Anbieter.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf die Höhe der im jeweiligen Abrechnungsmonat gezahlten Vergütung beschränkt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.